Neue Regeln für Versicherungsvermittler: Schluss mit der Kaltakquise und Begrenzung der Provisionen
Ab dem 1. September 2024 wird sich die Versicherungslandschaft in der Schweiz mit der Einführung neuer, strengerer Regeln für Versicherungsvermittler grundlegend verändern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 eine Verordnung verabschiedet, die den Sektor durch die Einführung von Verboten und Pflichten zum Schutz der Versicherungsnehmer und für mehr Transparenz bei den Vertriebspraktiken revolutioniert.
Verbot von Cold Calling: Ein Sieg für die Versicherten
Eine der wichtigsten Neuerungen ist das völlige Verbot von "Cold Calls", einer invasiven und für die Verbraucher oft lästigen Praxis. Versicherungsvermittler dürfen keine Personen mehr telefonisch kontaktieren, die in den letzten 36 Monaten nicht ihre Kunden waren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Zahl der unaufgeforderten Anrufe zu verringern, die für die Versicherungsnehmer eine große Belästigung darstellen.
Transparenzverpflichtungen: Beratungsberichte
Darüber hinaus sind die Vermittler künftig verpflichtet, über jedes Beratungsgespräch ein detailliertes Protokoll zu erstellen, das vom Kunden unterzeichnet werden muss. Dieser Schritt wird für mehr Klarheit und Transparenz bei den Interaktionen sorgen und es den Versicherungsnehmern ermöglichen, die erhaltenen Angebote und Empfehlungen schriftlich festzuhalten.
Begrenzung der Vermittlervergütung: Senkung der versteckten Kosten
Die neue Verordnung führt auch strenge Grenzen für die Provisionen ein, die Vermittler erhalten dürfen. Im Bereich der sozialen Krankenversicherung wird die Vergütung auf 70 CHF pro Versicherten begrenzt, während bei den komplexeren und teureren Zusatzversicherungen die Grenze bei 16 Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt liegt. Diese Massnahmen sollen Missbräuche eindämmen und die versteckten Kosten, die oft auf die Versicherten abgewälzt werden, reduzieren.
Strenge Sanktionen für Regelverstöße
Die Folgen für Versicherer, die sich nicht an diese neuen Regeln halten, sind schwerwiegend. Die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 CHF verhängen und damit sicherstellen, dass die neuen Regeln strikt eingehalten werden.
Inkrafttreten und Auswirkungen auf die Prämien im Jahr 2025
Das Bundesgesetz und die Ausführungsverordnung treten am 1. September 2024 in Kraft und gelten für die Prämien des Jahres 2025, also für den nächsten Krankenkassenwechsel.
Diese strenge Regelung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Versicherungsnehmer, da sie sicherstellt, dass die Geschäftspraktiken transparent sind und die Vermittler im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Sie ist aber auch eine Warnung: Die Zeit der Kaltakquise und der überhöhten Provisionen ist vorbei, und wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen.