Neue Schweizer Gesetze: Entscheidende Wende für die Verschuldung von Minderjährigen und Versicherten
Der Bundesrat hat kürzlich bedeutende Änderungen des Versicherungsrechts vorgenommen, um Minderjährige und Versicherte vor Schulden zu schützen und die Vollstreckungsverfahren effizienter zu gestalten. Ab dem 1. Januar 2024 haften Minderjährige nicht mehr für Prämien und Beteiligungen, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, womit die derzeitige Regelung endet. Darüber hinaus dürfen die Versicherer maximal zwei Vollstreckungsverfahren pro Versicherten und Jahr einleiten, um die finanzielle Belastung durch die Vollstreckungskosten zu begrenzen.
Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit für die Kantone, die Forderungsausweise zu übernehmen und damit den Versicherten konkrete Hilfe bei der Entschuldung zu bieten. Diese Änderung, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, ermöglicht es den Kantonen, die 90% der vom Versicherer gemeldeten Forderungen zu übernehmen, so dass die Versicherten schneller den Krankenversicherer wechseln und sich einem Anbieter mit günstigeren Prämien anschließen können.
Um die Verschuldungsspirale weiter einzudämmen, hat das Parlament eine Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes verabschiedet, die es Versicherungsnehmern mit gepfändetem Einkommen ermöglicht, ab 1. Juli 2024 das Betreibungsamt mit der Zahlung ihrer laufenden Prämien zu beauftragen.
Da die Verschuldung häufig auf einen unzureichenden Versicherungsschutz zurückzuführen ist, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung, die von CMO Krankenversicherung Online angeboten wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um einen angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten und schwierige finanzielle Situationen zu vermeiden.