Der Wille des Volkes zur Begrenzung der Tabakwerbung muss respektiert werden

Bern, 19.02.2024 - Im Februar 2022 hat sich das Volk klar für einen umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung ausgesprochen. Der Bundesrat hat dem Parlament einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Volkswillens unterbreitet. Der Ständerat und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) wollen die vorgeschlagenen Änderungen jedoch nicht akzeptieren, da sie den Volkswillen nicht respektieren. Der Nationalrat hat nun die Möglichkeit, zu intervenieren.

Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen und die Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKBS) fordert den Nationalrat auf, in der nächsten Legislaturperiode Korrekturen vorzunehmen. Folgt der Nationalrat den Vorschlägen seiner CSSS, werden einige Bestimmungen über Tabakwerbung und -sponsoring weniger streng ausfallen als die heute geltenden. Der Nationalrat kann sich nun dafür einsetzen, dass der Wille des Volkes respektiert wird und die Schutzmassnahmen für Kinder und Jugendliche verfassungskonform umgesetzt werden.

Die Gesundheitsförderung erfordert eine Gesetzgebung zur Umsetzung der Initiative "Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung", die vom Volk klar und verfassungskonform angenommen wurde. Die meisten Raucherinnen und Raucher beginnen vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen, und Jugendliche sind besonders empfänglich für den Einfluss der Werbung. Die Einschränkung der Tabakwerbung ist deshalb ein wirksames Mittel, um den Tabakkonsum in dieser Altersgruppe zu reduzieren. Nun gilt es, die Volksinitiative zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen konsequent umzusetzen, auch was die Werbung in den Medien, das Event-Sponsoring und die Promotion von Tabak und anderen nikotinhaltigen Produkten betrifft. Es ist von entscheidender Bedeutung, junge Menschen auf ihrem Weg in die Welt der Erwachsenen zu schützen.

Die CFDNT hat alle Mitglieder des Nationalrates schriftlich aufgefordert, bei der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes den Volkswillen zu respektieren und einen glaubwürdigen und wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung sicherzustellen.