Schweiz stärkt Qualität im Gesundheitswesen mit neuer Konvention

Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat eine historische Qualitätsvereinbarung zwischen dem H+ Verband Schweizer Spitäler und den Verbänden santésuisse und curafutura genehmigt. Diese Vereinbarung ist die erste ihrer Art nach der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), die darauf abzielt, die Qualität und Kosteneffizienz der Gesundheitsleistungen zu verbessern.
Mit der Revision des KVG, die seit dem 1. April 2021 in Kraft ist, werden Instrumente zur Förderung der Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung eingeführt. Die Qualitätsvereinbarungen, die für alle Verbände von Leistungserbringern und Versicherern verbindlich sind, definieren verbindliche Regeln zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung in der ganzen Schweiz.
Die für drei Jahre gültige Konvention legt konkrete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, einschließlich des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern, fest. Diese Anforderungen fördern Transparenz, Effizienz und die Vermeidung von Doppelleistungen und erhöhen damit die Wirksamkeit der Behandlung.
Können sich die Verbände nicht auf eine Vereinbarung einigen, legt der Bundesrat die Regeln fest und sorgt dafür, dass alle Massnahmen einheitlich und verbindlich sind. Diese Vereinbarungen stützen sich auf die Vierjahresziele des Bundesrates zur Verbesserung der Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (AOMS).