Der Bundesrat fördert Generika und senkt die Medikamentenkosten.

Das Jahr 2024 wird dank der Initiative des Bundesrates zur Förderung der Verwendung von Generika und zur Senkung der Gesamtkosten von Medikamenten ein Jahr mit bedeutenden Veränderungen im Schweizer Gesundheitswesen sein. An seiner jüngsten Sitzung vom 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat Änderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV) verabschiedet und Änderungen der Leistungsverordnung (KLV) zur Kenntnis genommen, mit dem Ziel, geschätzte Einsparungen von rund 60 Millionen Franken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erzielen.

Die Initiative widerspiegelt das langfristige Engagement des Bundesrates und des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen. Die Verabschiedung konkreter Maßnahmen, wie die Anpassung des Eigenanteils an der Arzneimittelverteilung, ist ein wichtiger Schritt in Richtung dieses Ziels.

Die Anpassung beruht auf zwei wichtigen Maßnahmen. Zum einen wird das Berechnungsmodell für den Verteilungsanteil von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angepasst, wodurch eine gerechtere und nachhaltigere Verteilung gewährleistet wird. Zum anderen wird ein einheitlicher Verteilungsanteil für Medikamente mit gleichem Wirkstoff eingeführt, wodurch der bisher bestehende Anreiz zur Abgabe teurer Medikamente entfällt.

Vor dieser Änderung war der Abgabeanteil bei teuren Arzneimitteln höher als bei billigen, was einen Anreiz für die Abgabe von teuren Arzneimitteln schuf. Die neue Regelung garantiert nun eine einheitliche Vergütung für die Leistungserbringer, unabhängig von der Art des abgegebenen Arzneimittels.

Die kombinierte Wirkung dieser Maßnahmen besteht in einer Senkung der Vertriebs- und Verkaufspreise für die teuersten Arzneimittel und einer gleichzeitigen Erhöhung der Preise für kostengünstigere Arzneimittel, insbesondere für Generika und Biosimilars. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Akzeptanz kosteneffizienter Medikamente zu fördern, was zu Einsparungen von insgesamt 60 Millionen Franken führen wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Anpassung des Eigenanteils an die Ausschüttung auf einer eingehenden Analyse des vom DFI im Jahr 2018 vorgeschlagenen Konzepts beruht. Nach einer ersten Konsultation mit gemischten Ergebnissen überprüfte das DFI den Vorschlag in den Jahren 2022 und 2023 und führte Gespräche mit den Beteiligten. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Der Bundesrat ergreift konkrete und zukunftsweisende Massnahmen, um das Gesundheitssystem zu optimieren und eine gerechtere und zugänglichere Verteilung von Medikamenten zu gewährleisten. Diese Initiativen zielen nicht nur auf eine Kostendämpfung ab, sondern auch auf eine nachhaltigere Gesundheitsversorgung für alle Schweizerinnen und Schweizer.